Leistungen und Fachgebiete

gerichtliche Taetigkeiten
Das Kindeswohl –
Maßstab fuer jede Entscheidung am Familiengericht
Grundsätzlich hat sich jede familiengerichtliche Entscheidung am Kindeswohl auszurichten und zu orientieren – ein Grundsatz, der in vielen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften und deren Auslegungen verankert ist. Das Kindeswohl wird dabei durch das Familiengericht individuell und situationsbezogen bewertet und hat Vorrang vor den Interessen der Eltern. Dazu gehören unter anderem die körperliche und emotionale Sicherheit, die Bildung und Entwicklung des Kindes sowie die Beziehungen zu Eltern und Geschwistern. Aber auch die kulturelle und religiöse Identität sowie der Schutz vor Vernachlässigung, Missbrauch oder Gewalt stehen im Fokus der Kindeswohlbewertung.
Zur Beantwortung der Frage, ob das Kindeswohl im Einzelfall gewährleistet ist, zieht das Familiengericht regelmäßig weitere Expertise durch Verfahrensbeistände oder Sachverständige hinzu, um so zum einen das individuelle Interesse des Kindes festzustellen und zum anderen das Kindeswohl im Einzelfall bewerten und gewährleisten zu können. Neben meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin unterstütze ich Familien aber auch als durch das Familiengericht bestellte Vormundin, Ergänzungspflegerin und Umgangspflegerin in solchen Fällen, in denen Eltern Unterstützung und Leitlinien benötigen, um das Kindeswohl weiterhin aufrechterhalten und gewährleisten zu können.
„Wenn wir wahren Frieden in der Welt erlangen wollen, muessen wir bei den Kindern anfangen.“
– Mahatma Gandhi –

Verfahrensbeistand
In meiner Tätigkeit als durch das Familiengericht bestellte Verfahrensbeiständin vertrete ich als Anwältin der Kinder und Jugendlichen deren Interessen in Verfahren vor dem Familiengericht…

Umgangspflegerin
Als Umgangspflegerin koordiniere ich in schwierigen Umgangssituationen durch das Familiengericht bestellt die Übergaben der Kinder zwischen den Eltern und begleite diese gegebenenfalls vor Ort …

BerufsVormund
Im Rahmen einer Vormundschaft agiere ich als gesetzliche Vertreterin für Minderjährige und setze mich für dessen Interessen und Kindeswohl ein…

Ergaenzungspflegerin
Wenn die Entscheidung getroffen wird, die elterliche Sorge in Teilen zu entziehen und auf einen Dritten zu übertragen, übernehme ich diese im Auftrag des Familiengerichtes …
Netzwerk



