Gerichtliche Tätigkeiten

Umgangspflegschaft

Das Kinderrecht auf Umgang

In schwierigen Umgangssituationen der Kinder zu den Eltern kann mich das Familiengericht als Umgangspflegerin bestellen. Im Rahmen der Umgangspflegschaft ist es je nach gerichtlich formuliertem Auftrag meine Aufgabe, den gerichtlich festgelegten Umgang zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil durchsetzen. Dazu gehören die Koordination der zeitlichen und örtlichen Umgangsübergaben zwischen den Eltern sowie die Begleitung der Übergaben vor Ort. Mein Wirkungsbereich innerhalb der Umgangspflegschaft kann in Zusammenarbeit mit den Eltern und dem zuständigen Familiengericht von Umgangsbegleitungen bis hin zu ergänzenden Gesprächen zur Kindeswohlprüfung festgelegt werden. Alle Beteiligten dürfen sich dabei meinerseits auf Diskretion, Transparenz und einem ständigen Blick auf das Wohl und Interesse des Kindes verlassen. Die Umgangspflegschaft ist eine Form der Ergänzungspflegschaft, die für verschiedene Teilbereiche des Sorgerechts zum Einsatz kommen kann.

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