Gerichtliche Tätigkeiten

Verfahrensbeistand

Anwaeltin des Kindes

In meiner Tätigkeit als Verfahrensbeistand in Familiensachen vertrete ich als Anwältin der Kinder und Jugendlichen deren Interessen in Verfahren vor dem Familiengericht. Ich werde vom Familiengericht als Verfahrensbeistand bestellt und erarbeite gemeinsam mit dem Kind  dessen Wünsche und Vorstellungen. In einer Stellungnahme stelle ich dann dem Gericht meine Sicht der Situation und die verschiedenen Interessen dar.

Dafür besuche ich das Kind in den meisten Fällen zuhause, begleite es wenn nötig zur richterlichen Anhörung, nehme an den Gerichtsverhandlungen teil und erkläre verständlich den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens. Sofern ich vom Gericht den Auftrag dazu erhalte, führe ich vor der Anhörung auch Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen und wirke an einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mit.

Darüber hinaus gehört es zu meinen Aufgaben, im Namen des Kindes Rechtsmittel gegen einen Beschluss einzulegen – etwa wenn das Kind mit dem Ergebnis eines Verfahrens nicht einverstanden ist oder ich erhebliche Bedenken habe.

Wenn wir wahren Frieden in der Welt erlangen wollen, muessen wir bei den Kindern anfangen.“

 

– Mahatma Gandhi –

Das Kindeswohl im Fokus

Als Verfahrensbeistand vertrete ich die Interessen von Kindern, die von Familiengerichtsverfahren betroffen sind. Diese Kinder sind aus verschiedenen Gründen oftmals in großer emotionaler Not, befinden sich im Zentrum von Konflikten ihrer Eltern oder sind Opfer häuslicher Gewalt und sexuellen Missbrauchs. Mehr als 40.000 Kinder und Jugendliche werden jährlich aufgrund einer Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen und weitere 50.000 Kinder leben nicht in ihren Herkunftsfamilien. Diese Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf eine starke Interessenvertretung im Gerichtsverfahren, in dem über ihre Zukunft entschieden wird. Mögliche Angelegenheiten, in denen ich als  Verfahrensbeistand durch das Familiengericht bestellt werde, können folgende sein:

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bei einer Kindeswohlgefährdung

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bei Unterbringungsverfahren

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bei einer Trennung des Kindes von einer Person, in deren Obhut es sich befindet

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bei Uneinigkeit über Betreuung und Umgang des Kindes nach einer Trennung

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bei erheblichen Interessenskonflikten zwischen Kind und gesetzl. Vertretern

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Bei Fragen der laufenden elterlichen Sorge und des Umgangsrechts

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