Gerichtliche Tätigkeiten

Vormundschaft

Gesetzliche Vertreterin

Im Rahmen einer Vormundschaft übernehme ich als gesetzliche Vertreterin für Minderjährige die elterliche Sorge und setze mich für deren Kindeswohl ein. Volljährige können in Deutschland nicht unter Vormundschaft gestellt werden, alternativ kann ein Gericht aber eine rechtliche Betreuung anordnen.

Eine Vormundschaft ist immer dann zu bestellen, wenn das Kind nicht unter elterlicher Sorge steht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Eltern verstorben sind oder ihnen etwa das Sorgerecht über ihr Kind aufgrund einer Kindeswohlgefährdung vollständig entzogen wurde. Die Bestellung als Vormund erfolgt dann durch das zuständige Familiengericht.

Wenn die gerichtliche Entscheidung getroffen wird, die elterliche Sorge nur in Teilen zu entziehen und auf einen Dritten zu übertragen, wird von einer Ergänzungspflegschaft gesprochen. Dabei soll die Ergänzungspflegschaft die Kinder in schwierigen Lebenslagen unterstützen und das verantwortungsbewusste Handeln von in Teilbereichen überlasteten Eltern stärken. Auch in meiner Funktion als Ergänzungspflegerin ist das Wohl des Kindes das Leitprinzip, an dem ich gemeinsam mit Ihnen als Familie arbeite.

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Foerderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfaehigen Persoenlichkeit.“

Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder und Jugendhilfe – § 1

Elterliche Sorge

Das Ziel meiner Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft ist, das Wohl der Kinder und deren Belange perspektivisch wieder in den Fokus aller Beteiligten zu stellen. Transparenz hinsichtlich meiner Entscheidungen und Informationen, Ehrlichkeit sowie ein enger Austausch mit den wichtigsten Bezugspersonen sind dabei die Grundpfeiler meiner Arbeit.

Die elterliche Sorge im Rahmen einer Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft kann im Wesentlichen folgende Bereiche umfassen:

N

Aufenthaltsbestimmungsrecht

N

Medizinische Sorge

N

Schulische Sorge

N

Behördliche Angelegenheiten

N

Finanzielle Sorge

N

Umgangsbestimmungsrecht

N

Namensgebung

Vormundschaft Ergaenzungspflegschaft Anke Rieckhoff

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